Ist eine Mietkaution sinnvoll?

Do, 01/19/2012 - 04:19

Diese Frage wird oft von Mietern aber auch von Vermietern gestellt und diskutiert. Natürlich besitzt die Mietkaution ihr berechtigtes Dasein und das hat sich oft in der Vergangenheit erwiesen. Gesetzlich geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch und unter dem § 550 b gibt es eine klare Definition. Die Mietkaution ist zweckgebunden und bietet dem Vermieter eine Sicherheitsleistung. Kann der Mieter seine Miete nicht aufbringen oder ist mit der Zahlung der Nebenkosten im Verzug, dann tritt die Kautionsversicherung ein. Es ist jedoch kein Darlehen oder Kredit wie viele meinen, es bietet lediglich eine Sicherung für den Vermieter.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen und das ist bei dem öffentlich geförderten Wohnraum der Fall. An dieser Stelle kann die Mietkaution Ansprüche des Vermieters von seinem Mieter bei Schäden oder Schönheitsreparaturen verwendet werden. Mietausfälle werden hier nicht beglichen.

Ein weiterer Pluspunkt der Mietkaution ist, es gibt ein Vertrauen zu dem Mieter und dieser signalisiert damit Zahlungsfähigkeit. Die Mieter, die diese Mitkaution nicht zahlen können oder nicht bereit sind diese zu leisten werden es schwer haben einen angemessenen Wohnraum zu finden. So entwickelt sich kein Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Oft wurde es missbraucht und der Vermieter wurde von Mietnomaden heimgesucht. Diese haben einfach keine Miete mehr bezahlt und ohne der Mietkaution bleibt der Vermieter auf einen Berg Schulden sitzen.

Wird das Mietsverhältnis beendet, dann wird zunächst die Mietkaution nicht ausgezahlt. Zuerst werden alle Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter geprüft. Das können Schäden am Möbelar sein oder auch erforderliche Reparaturen in der Wohnung. Gibt es keine Ansprüche, dann wird die Mietkaution und Zinsen an den Mieter ausgezahlt.

Tags: