Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter richtet sich allein an Vermieter. Sie deckt Kosten ab, die bei Streitereien mit dem Mieter entstehen können. Dies betrifft das vermietete Haus oder die vermietete Wohnung gleichermaßen. Meist kann es jedoch sein, dass die Rechtsschutzversicherung für Vermieter bereits durch den Grundeigentümerverein abgedeckt wird. Ein Versicherungsvergleich zeigt in diesem Fall, ob die private Rechtsschutzversicherung für Vermieter dennoch günstiger zu gestalten ist, als sie der Grundeigentümerverein anbietet. Die Vertragslaufzeit der Police beläuft sich im Schnitt auf bis zu fünf Jahren. Aber auch kurzfristige, einjährige Verträge sind möglich. Hat man sich als Vermieter für einen langfristigen Vertrag der Rechtsschutzversicherung für Vermieter entschieden, kann jedoch eine Verkürzung auf bis zu einem Jahr beantragt werden. Es kommt sehr häufig vor, dass die Mieter ihre Miete nicht zahlen und Mietschulden entstehen. Oftmals kommt es dann sogar zu einer Räumungsklage. Mit einer Rechtschutzversicherung für Vermieter können erheblich hohe Kosten gespart werden. Eine Zwangsräumung kostet im Schnitt rund 6000 Euro, wo die Kosten für die Mietschulden, Renovierungskosten und Anwalts- und Gerichtskosten, noch nicht enthalten sind. Damit man als Vermieter nicht selbst die hohen Gerichtskosten tragen muss, ist es sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter abzuschließen. Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter kommt für die Kosten auf, wenn man selbst seine Mieter verklagt, aber auch, wenn man von diesen vor Gericht gezogen wird. Anwälte, Gutachter und der Prozess werden von der Rechtsschutzversicherung für Vermieter auch dann bezahlt, wenn der Vermieter am Ende den Prozess verliert. Auch wenn der Mieter den Vermieter verklagt, lohnt es sich für den Vermieter eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter zu haben.