Viele Menschen in unserem Land sind hoffnungslos überschuldet. Erst kommt die Rechnung, dann die Mahnung, die zweite und dritte und danach der Mahnbescheid. Spätestens dann werden viele wach und versuchen, mit dem Gläubiger zu verhandeln, sonst droht einem die Zwangsvollstreckung.

Mit dem Mahnbescheid droht der Gerichtsvollzieher

Diejenigen, die auch jetzt noch denken, sie können es ignorieren, müssen dann mit dem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen. Und er kommt ganz bestimmt! Er hat einen Auftrag des Gläubigers dabei, und versucht, die offene Forderung zu vollstrecken. Wenn kein Bargeld vorhanden ist, schaut er sich in der Wohnung um und versucht, wertvolle Teile zu finden. Das kann Schmuck sein, antike Möbel oder Bilder, auch teure und nicht dem "einfachen" Lebensstil entsprechende Elektronik und sogar Autos, falls sich diese im Eigentum des Betreffenden befinden.

Wenn der Kuckuck zuschlägt

Wenn er etwas findet, bringt er sein Pfandsiegel, den berühmten "Kuckuck" auf die Gegenstände. Das gepfändete Stück wird katalogisiert und, wenn es die Größe und das Gewicht zulässt, aus der Wohnung entfernt. Von da an ist es Eigentum des Gläubigers bis zur Auslösung durch den Zahlungspflichtigen oder bis der Gegenstand, bei Nichtauslösung, versteigert wird.

Ein weiterer Schritt des Gerichtsvollziehers– Die Kontopfändung

Wenn der Gerichtsvollzieher ohne einen Pfändungserfolg gehen muss, wird er dieses dem Gläubiger mitteilen. Als nächstes wird es unweigerlich zur Kontopfändung kommen. Das Konto wird gesperrt und nur unter Auflagen wieder frei gegeben. Der Schuldner kann sich allerdings ein sogenanntes P-Konto einrichten lassen. Es handelt sich hier um ein Pfändungsfreikonto. Die Bank behält dann nur den Betrag über der Pfändungsfreigrenze (zurzeit 970,00 Euro pro Monat) ein. Beispiel: Das Konto hat ein Guthaben von 1.100,00 Euro, den Betrag von 970,00 Euro muss die Bank auszahlen und der Betrag von 130,00 wird einbehalten. Aber jede einzelne dieser Maßnahmen macht es teurer. Eine Schuldsumme von ehemals 50 Euro kann so ganz schnell auf 400 bis 500 Euro anwachsen.

Dabei kann man soviel dagegen tun. Das einfachste und immer auch effektivste ist das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen. Das anbieten einer Ratenzahlung oder die Bitte um Zahlungsaufschub zum Beispiel, kann sehr viel Ärger und Mehrkosten ersparen.