Wenn der Saisonschlussverkauf lockt

Do, 09/02/2010 - 08:32

Wer kennt nicht die magische Anziehungskraft, die ein Schaufenster ausüben kann, wenn die Worte „reduziert“ oder „Ausverkauf“ weithin sichtbar zu lesen sind?

Jeder ist dieser Jagd nach einem vermeintlichen Schnäppchen schon nachgegangen, auch wenn der daraus resultierende Kauf eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Welche Frau hat, um ein konkretes Beispiel zu nennen, nicht einen Blazer Damen im so genannten Sommerschlussverkauf ergattert und freut sich über die erzielte Einsparung; obwohl sie bereits ausreichend mit Blazern ausgestattet ist. Betrachtet man die geschilderte Situation genauer, stellt man fest, dass besagter Blazer ja eigentlich gar kein Saisonartikel ist und dennoch in den Sommerschlussverkauf gelangte. Um diesen Umstand zu erklären, sollte man zunächst wissen, dass ein Saisonschlussverkauf eigentlich eine Rabattaktion des Handels sein sollte, deren Ziel es war, die übrig gebliebenen Waren der abgelaufenen Saison abzuverkaufen, um Platz in den Lagern und Regalen für die neue Ware zu schaffen.

Bereits 1909 wurden in Deutschland erstmals Schlussverkäufe reglementiert und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festgehalten. Der Einzelhandel durfte daraufhin zweimal jährlich einen Sonderverkauf von jeweils 12 Werktagen durchführen, die allgemein als Sommer- und Winterschlussverkäufe bekannt sind. Weiterhin wurde festgeschrieben, dass nur saisonabhängige Ware angeboten werden durfte. Sicherlich sind jedem in diesem Zusammenhang noch Bilder in Erinnerung von regelrechten Schlachten rund um die Wühltische der Kaufhäuser. Die Frau aus dem obigen Beispiel hätte zu dieser Zeit jedoch keinen Damenblazer ergattern können, ist dieses Kleidungsstück doch zu hochwertig, um auf einem Wühltisch zu landen und zudem auch kein Saisonartikel im eigentlichen Sinn.

Erst mit Inkrafttreten der Gesetzesreform von 2004 braucht sich der Handel nicht mehr auf festgelegte Zeiten beschränken und kann nach Belieben auch nicht-saisonale Waren anbieten. Da allgemein bekannt ist, welche Anziehungskraft Rabattaktionen bei der Kundschaft auslösen, nehmen die meisten Kaufhäuser diese Möglichkeit wahr, um die Kauflust zu steigern; auch außerhalb der saisonbedingten Lagerräumung. Diesem Umstand ist es zu verdanken, dass die Dame aus unserem Beispiel, auch bei einem einfachen Bummel, einen reduzierten Blazer erwerben kann.