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Nicht jede Zahnzusatzversicherung übernimmt alles!
Mi, 03/07/2012 - 07:22
Die Zahnzusatzversicherung zählt in Deutschland mittlerweile zu den beliebtesten Versicherungen. Dies verwundert kaum, da der gesetzliche Leistungskatalog in den letzten Jahren immer mehr gekürzt worden ist, obwohl die zahnärztlichen Behandlungen immer teurer geworden sind. Mittlerweile müssen Patienten allein bei der kassenärztlichen Grund- und Regelversorgung für viele Leistungen zwischen 38 und 50 Prozent selbst aufkommen, was dazu führt, dass sich immer weniger Menschen guten Zahnersatz leisten können.
Insofern ist es ratsam, sich für eine Zahnzusatzversicherung zu entscheiden. Da sich das Preis-Leistungsverhältnis der jeweiligen Versicherungen oft stark voneinander unterscheiden, ist Vorsicht geboten. Prinzipiell muss man berücksichtigen, dass eine Zusatzversicherung nicht automatisch für alle dentalen Behandlungen wie etwaige Erneuerungen einer Füllung oder Zahnersatz aufkommt. Deshalb ist es wichtig, vor einem geplanten Eingriff seine Versicherung über bevorstehende Behandlungen zu informieren, damit man auch tatsächlich weiß, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht.
Oftmals wird von Patienten verlangt, den Versicherungen einen Heil- und Kostenplan vorzulegen, sollte die Behandlung auf über 1.000 Euro hinausgehen. Leistet der Kunde dem nicht Folge, sondern reicht direkt die fälligen Rechnungen ein, kann es passieren, dass die Versicherung die Leistungen bis um die Hälfte reduziert, dies hängt aber von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Normalerweise erstellt der Zahnarzt die Heil-und Kostenpläne, die nach Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung an die Zahnzusatzversicherung weitergeleitet werden kann.
Zu einer vollständigen Ablehnung einer Kostenübernahme kann es dann kommen, wenn eine geplante Behandlung bereits in der Patientenakte vermerkt wurde, bevor eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde. Daher ist es von enormer Wichtigkeit, vor Versicherungsabschluss zu überprüfen, welche Informationen der Zahnarzt in der Akte jeweils vermerkt hat. Zudem vereinfacht dies auch dem Patienten das Beantworten des Fragenkatalogs zum Gesundheitszustand, der bei Antrag einer Zahnzusatzversicherung ausgefüllt werden muss.
Auf unserer Internetseite Zahnzusatzversicherung mefinden Sie weitere Informationen sowie einen Vergleichsrechner, der es Ihnen erleichtern soll, die für Sie geeignete Zahnzusatzversicherung zu finden.
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